Juli 2013 | ||||||
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19.07.13 Young Dance Club |
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20.07.13 - 21.07.13 Oberwürzbacher Dorffest |
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Das Ende Ihrer Elternzeit oder Ihres Erziehungsurlaubes steht bevor und Sie fragen sich „Wohin mit meinem Kind?“ Kinderkrippe oder Tagespflege?
Seit dem 01.01.2009 ist die Tagespflege für 0-3 Jährige neu geregelt. Vor der Umsetzung konnte als Alternative zu einem Krippenplatz einfach eine Tagesmutter gesucht werden nun muss eine Tagesmutter über das Jugendamt qualifiziert sein...
Jede angehende Tagesmutter muss sich bei ihrem zuständigen Kreisjugendamt bewerben und ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest vorlegen. Nach einem persönlichen Gespräch erfolgt die Qualifizierung. Damit will der Gesetzgeber sorge tragen, dass die Kinder in geschulte Obhut gelangen. Das Jugendamt entscheidet dabei auch wie viele Kinder bei einer Tagesmutter aufgenommen werden dürfen und erteilt danach individuell die Pflegeerlaubnis. Daneben können auch Randzeiten für Kinder von 3 bis 14 Jahren von einer Tagesmutter abgedeckt werden.
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